Hinweis zum E-Rezept
Die Ausstellung eines E-Rezepts ist nur möglich, wenn Ihre Versichertenkarte im laufenden Quartal bereits in unserer Praxis eingelesen wurde.
Aktuelles Quartal:
Sollte Ihre Karte in diesem Zeitraum noch nicht eingelesen worden sein, können wir die Rezeptanfrage leider nicht bearbeiten. Es ergeht in diesem Fall kein weiterer Hinweis.